Tierschutzvereine müssen bei der Vermittlung herrenloser Hunde aus dem Ausland die für gewerbsmäßige Tiertransporte geltenden Vorschriften beachten...

    • Offizieller Beitrag

    Tierschutzvereine müssen bei der Vermittlung herrenloser Hunde aus dem Ausland die für gewerbsmäßige Tiertransporte geltenden Vorschriften beachten Leipzig (aho) – Für Tierschutzvereine gelten die europarechtlichen Bestimmungen über den Schutz von Tieren beim Transport und die tierseuchenrechtliche Anzeigepflicht nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) auf die von ihnen organisierten Vermittlungen von herrenlosen Hunden aus dem europäischen Ausland. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag (7.7.16) abschließend über die Klage eines Tierschutzvereins entschieden, der sich dagegen wehrt, dass die europarechtlichen Bestimmungen über den Schutz von Tieren beim Transport und die tierseuchenrechtliche Anzeigepflicht nach der BmTierSSchV auf die von ihm organisierte Vermittlung von herrenlosen Hunden aus dem europäischen Ausland angewandt werden. Der Verein transportiert die Hunde nach Deutschland und gibt sie gegen eine sogenannte Schutzgebühr i.H.v. 270 € an private Halter ab. Er hat bereits über 2.000 Hunde vermittelt.... Weiter hier: Artikel auf Animal Health Online

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