Die meisten von uns werden wohl niemals aufgrund des bahnbrechenden Urteils klagen, weil der materielle Wert unserer Tiere nicht der Rede wert ist. Aber in Einzelfällen geht es ja auch um Folgekosten oder hoher Tierarztkosten wegen Falschdiagnosen.
Wie auch immer, in der Tiermedizin gilt nun dieselbe Haftung wie in der Humanmedizin:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Tiera…le17661536.html
ZitatTierärzte können künftig leichter für die Folgen grober Behandlungsfehler haftbar gemacht werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Tiermediziner in solchen Streitfällen ihre Unschuld grundsätzlich beweisen müssen (Az. VI ZR 247/15). Bislang galt diese sogenannte Beweislastumkehr nur im Bereich der Humanmedizin.