BGH-Urteil: Tierärzte haften bei Fehldiagnose

  • Die meisten von uns werden wohl niemals aufgrund des bahnbrechenden Urteils klagen, weil der materielle Wert unserer Tiere nicht der Rede wert ist. Aber in Einzelfällen geht es ja auch um Folgekosten oder hoher Tierarztkosten wegen Falschdiagnosen.

    Wie auch immer, in der Tiermedizin gilt nun dieselbe Haftung wie in der Humanmedizin:

    http://www.n-tv.de/ratgeber/Tiera…le17661536.html

    Zitat

    Tierärzte können künftig leichter für die Folgen grober Behandlungsfehler haftbar gemacht werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Tiermediziner in solchen Streitfällen ihre Unschuld grundsätzlich beweisen müssen (Az. VI ZR 247/15). Bislang galt diese sogenannte Beweislastumkehr nur im Bereich der Humanmedizin.

  • Meine frühere Tierärztin hat ein Fibrosarkom bei meiner Katze nicht erkannt, obwohl es an einer typischen Stelle gewachsen war und selbst ich
    als Laie sofort an diese Erkrankung gedacht habe. Sie vermutete eine Verkapselung, als der Tumor größer wurde hat sie sogar Röntgenaufnahmen
    gemacht und die Erkrankung noch immer nicht erkannt.

    Ich möchte nicht wissen, wie oft Ärzte derart pfuschen und niemand sie zur Rechenschaft zieht.
    Nach diesem Urteil werden sich Ärzte sicher öfters fragen, ob sie wirklich gründlich genug gewesen sind und
    manchem Tier bleibt ein vorzeitiger Tod durch Ärztepfusch erspart.