Hallo Fories - es gibt immer häüfiger Nachfragen an Vereine und Orgas zum Thema "Auslandstierschutz" - diese Mail kam über den Verteiler - das macht, mir zumindest echt Angst....
Rundmail
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Themen: - Tierhandel
- Besteuerung von Tierheimen und Tierhändlern
- Bußgelder für illegal verwendete Labortiere
- Töten von Tieren in Tierheimen
- Fütterungsverbot für frei lebende Katzen und Tauben
- Neuregelung Fundtier und herrenlose Tiere
Tierhandel
Der Handel mit Tieren beginnt bereits dann, wenn regelmäßig Tiere aus dem Ausland geholt und diese in Deutschland gegen Schutzgebühr, abgegeben werden. Selbst wenn bei jeder Fahrt nur 5 Tiere geholt werden und diese danach veräußert werden, ist dies bereits Handel. Jeder der dies tut, muss einen Paragraphen 11 nachweisen. Zudem müssen die Einnahmen aus diesem Handel versteuert werden. Nur wer bis zu 5 Tiere aus dem Ausland einführt und diese auch als Privat Tiere behält, fällt nicht unter diese Reglung.
Erste Anzeigen gegen Vereine und Privatpersonen zeigen bereits Wirkung. Ein Verein befindet sich nach unserer Kenntnis bereits in Auflösung, der sich nicht an die EU Regelungen hielt. Wie wir alle wissen, ist diese Art von Einfuhr kein Einzelfall, sondern unzählige Orgas und Privatpersonen verfahren auf diese Weise. Für alle gilt dasselbe, sie müssen sich an die (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz der Tiere beim Transport halten, ebenso wie an die tierseuchen-rechtlichen Bedingungen für den Handel nach der Richtlinie 92/65/EWG. Das diese Richtlinien für den privaten Reiseverkehr mit Tieren genutzt werden um die Richtlinie für den Handel auszuhebeln, ist der EU Kommission bekannt. Grundsätzlich gilt, ab einer Anzahl von sechs eingeführten Tieren gilt die Richtlinie der Verbringung von Tieren zu Handelszwecken. Da viele Vereine und Private Tierschützer regelmäßig fünf Tiere holen, fallen sie ebenfalls unter diese Richtlinie und sie gelten als Händler. Es gibt bereits Tierschützer die diese Verstöße gegen die EU Richtlinien regelmäßig zur Anzeige bringen.
Besteuerung von Tierheimen und Tierhändlern
Die Finanzämter sind, nachdem sie jahrelang im Tiefschlaf waren, ebenfalls auf die Lücke im System aufmerksam geworden. Was viele Tierschützer vielleicht nicht wissen, ab Einnahmen durch Vermittlungsgebühren, egal welchen Namen man diesen gibt, von über 17.500 € können Tierheime besteuert werden und benötigen nach unserem aktuellen Kenntnisstand zusätzlich zum § 11 Abs. 1 Nr. 2 eine Genehmigung nach §11 Abs. 1 Nr. 3b zum Handel mit Wirbeltieren, da Vereine dann als unternehmerisch Tätig gelten und für die Einnahmen 7% Steuern fällig werden. <a target="_blank" title="http://www.vereinsbesteuerung.info/tierheim.htm" href="http://www.vereinsbesteuerung.info/tierheim.htm">http://www.vereinsbesteuerung.info/tierheim.htm[/url] und <a target="_blank" title="http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_ust.htm#I" href="http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_ust.htm#I">http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_ust.htm#I[/url]. <a target="_blank" title="http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm" href="http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm">http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm[/url]
Wir kennen Vereine, die dies zu umgehen versuchten, indem sie die Schutzgebühr als Spende deklariert haben. Dies wurde zur Anzeige gebracht und wie wir hörten, hat sich die Steuerfahndung dieser Sache, die viele Jahre gut ging, angenommen. Also Vorsicht vor falschen Entscheidungen!!! Das kann teuer werden!
Ein weiterer Irrtum, dem viele verfallen, ist der, dass wenn man kein Tierheim hat und man als Privatperson die Tiere per Internet vermittelt, man weder einen Paragraphen 11 benötigt, noch in irgend einer Weise finanziell belangt werden kann und so, auf diese Weise nicht unerhebliche Zusatzeinnahmen, quasi als privates Taschengeld einnehmen kann. Einige Arbeitslose, haben mittlerweile einen regelrechten Fahrdienst eingerichtet, mit dem regelmäßig Auslandstiere, gegen Entgelt nach Deutschland gebracht werden. Das ist kein Kavaliersdelikt!
Zitat Anfang: Die zeitweise Aufnahme (Pflege) von Tieren wegen vorübergehender Abwesenheit des Halters gegen Entgelt (Tierpension) wird dagegen als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb angesehen.
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung s. USt-Kartei OFD Magdeburg § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG Karte 2 (S 7242 a). Zitat Ende
Zitat Anfang: Verwaltungsgericht Stuttgart Az.: 4 K 5551/98. Gewerbsmäßig heißt weiterhin, das die Tätigkeit selbstständig, planmäßig und fortgesetzt ausgeübt wird. Es ist unwesentlich, ob am Ende tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Die Vorraussetzungen für den gewerbsmäßigen Handel sind bei Agenturen zur
nehmen. Als Agenturen werden auch Tierschutzorganisationen und Tierschutzvereine angesehen, die z.b. über das Internet Tiere nur direkt vermitteln. Zitat Ende
<a target="_blank" title="http://www.vereinsbesteuerung.info/tierheim.htm" href="http://www.vereinsbesteuerung.info/tierheim.htm">http://www.vereinsbesteuerung.info/tierheim.htm[/url] und <a target="_blank" title="http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_ust.htm#I" href="http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_ust.htm#I">http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_ust.htm#I[/url]. <a target="_blank" title="http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm" href="http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm">http://zergportal.de/11_TierSchG_Genehmigung.htm[/url]
Der Wind hat sich gedreht. Entgegen der jahrelangen Praxis vieler Behörden, Tierschutzorganisationen die Auslandstiere nach Deutschland bringen einfach machen zu lassen, und auch privaten Tierschützern die diese Tiere Monat für Monat nach Deutschland holten zu tolerieren, hören wir jetzt vermehrt kritische Stimmen seitens der Veterinär Behörden in Deutschland und viele Finanzbehörden haben begonnen vermehrt die Einnahmen der Vereine unter die Lupe zu nehmen, nachdem sie durch Hinweise auf diese Problematik aufmerksam wurden, dass durch den unkontrollierten Handel von Privatpersonen und Vereinen Steuern am Staat vorbei gehen. Nach und nach werden die Bedingungen für den illegalen Handel so eingeschränkt und Kontrollen verstärkt. Die EU Richtlinien zum Handel lassen sich nicht mehr so leicht umgehen, wie dies in der Vergangenheit gängige Praxis war.
Eine Quotenregelung für die Einfuhr von Auslandstieren zum Schutz einheimischer Tierheim Tiere sind laut Aussagen des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Bonn, nicht möglich, wegen geltenden Rechts der EU und der Regeln der Welthandelsorganisation. Ein Nachteil für deutsche Tiere, wie wir finden.