Anbieten von, bzw. Suche nach Arzneimitteln

  • Da hier immer wieder von Foris Arzneimittel gesucht, bzw. angeboten werden - was leider (in den meisten Fällen) verboten ist - hier mal ein "kleiner Leitfaden" zum Thema Arzneimittel...

    In Deutschland dürfen Arzneimittel nur von Apotheken und Tierärtzen verkauft werden.
    Heilpraktiker und Humanmediziner dürfen außerdem kostenlos so genannte Praxismuster abgeben - jede andere "Abgabe von Arzneimitteln" ist verboten (= Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, und das kann teuer werden).

    Was sind Arzneimittel?
    Es gibt:
    - rezeptpflichtige = verschreibungspflichtige Arzneimittel - diese dürfen auch von Apotheken nur nach Vorlage eines ärztlichen Rezeptes abgegeben werden, Tierärzte dürfen sie auch selbst verkaufen
    Tierärzte dürfen auch humanspezifische Präparate verschreiben, wenn es keine entsprechenden Tierarzneimittel gibt (= Umwidmen)
    Humanmediziner dürfen auch diese als Praxismuster kostenlos abgeben (bestes Beispiel - neue "Pille" beim Frauenarzt)

    - apothekenpflichtige Arzneimittel = Medikamente, die in einer Apotheke ohne Rezept verkauft werden dürfen, z.B. die meisten Schmerzmittel (Ibuprofen, Paracetamol), homöopathische Mittel, viele Wurmmittel, Zeckenschutz, etc.
    Diese Präparate dürfen von allen Ärzten und auch Heilpraktikern als Muster kostenlos abgegeben werden, TÄ dürfen sie auch wieder verkaufen

    - nicht apothekenpflichtige Mittel = verschiedene Teemischungen, Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate, etc.
    Für deren Abgabe ist ein sogenannter "Sachkundenachweis" erforderlich (den jeder bei den IHKs machen kann, bei verschiedenen Berufen ist er inklusive)

    JEDER, der Arzneimittel abgibt und nicht zu oben genannten Gruppen gehört macht sich leider STRAFBAR - und wenn solche Angebote hier eingestellt werden, kann auch der Forenbetreiber belangt werden...

    Und ABGABE heißt nicht nur Verkauf, sondern auch VERSCHENKEN... (leider)


    Grüßle, Annette mit Monsters

    P.S. Falls Ihr weitere Fragen habt - immer her damit!!

    Dunkelheit kann Dunkelheit nicht vertreiben - nur Licht kann das
    Hass kann Hass nicht vertreiben - nur Liebe kann das
    (Martin Luther King)

    http://www.naturheilpraxis-meder.de

    Einmal editiert, zuletzt von Fledermaus (20. Juli 2010 um 21:13)

  • Wenn der Hausarzt Medikamente (Antibiotika, Schmerzmittel, etc.) für den Tierschutz über mich spendet, dann ist das aber nicht strafbar, oder?

    Wie sieht es aus mit Verfallsdatum? Medikamente die z.B. seit 4 Wochen abgelaufen sind,die in der Humanmedizin nicht mehr verwendet werden dürfen, sind aber durchaus noch in Ordnung? Die Apotheke würde die dann entsorgen.


    Oder habe ich deinen Thread falsch verstanden?

    LG Beate

    liebe Grüße, Beate
    Natürlich kann man ohne Hund leben - es lohnt sich nur nicht (Heinz Rühmann)

  • Zitat

    - nicht apothekenpflichtige Mittel = verschiedene Teemischungen, Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate, etc. Für deren Abgabe ist ein sogenannter "Sachkundenachweis" erforderlich (den jeder bei den IHKs machen kann, bei verschiedenen Berufen ist er inklusive)

    PkA´s haben den zum Beispiel. ;)

    Zitat

    Oder habe ich deinen Thread falsch verstanden?

    Ich denke, das hast du falsch verstanden, denn:

    Zitat

    Und ABGABE heißt nicht nur Verkauf, sondern auch VERSCHENKEN... (leider)

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Zitat von Beate:
    Wenn der Hausarzt Medikamente (Antibiotika, Schmerzmittel, etc.) für den Tierschutz über mich spendet, dann ist das aber nicht strafbar, oder?

    Wenn der Hausarzt/TA DIREKT an einen TS-Verein übergibt ist es ok, wenn er es Dir als "Privatmensch" gibt und Du es dann weiter gibst ist es rechtlich nicht ok


    Zitat:
    Wie sieht es aus mit Verfallsdatum? Medikamente die z.B. seit 4 Wochen abgelaufen sind,die in der Humanmedizin nicht mehr verwendet werden dürfen, sind aber durchaus noch in Ordnung? Die Apotheke würde die dann entsorgen.

    Verfallene Arzneimittel dürfen offiziell nicht mehr abgegeben werden - sie müssen entsorgt werden. Entweder vom Arzt, von der Apotheke oder vom Endverbraucher. Dabei ist es völlig irrelavant, wie lange das Verfallsdatum überschritten ist, und ob die Mittel damit tatsächlich unbrauchbar sind. Und wie lange die Mittel tatsächlich noch verwendbar wären hängt vom jeweiligen Wirkstoff ab und kann nicht pauschal gesagt werden.


    Grüßle, Annette mit Monsters

    Edit: ich bin zu doof zum Zitieren ;(

    Dunkelheit kann Dunkelheit nicht vertreiben - nur Licht kann das
    Hass kann Hass nicht vertreiben - nur Liebe kann das
    (Martin Luther King)

    http://www.naturheilpraxis-meder.de

    4 Mal editiert, zuletzt von Fledermaus (21. Juli 2010 um 08:54)

  • Zitat

    Original von Fledermaus
    Zitat von Beate:
    Wenn der Hausarzt Medikamente (Antibiotika, Schmerzmittel, etc.) für den Tierschutz über mich spendet, dann ist das aber nicht strafbar, oder?

    Wenn der Hausarzt/TA DIREKT an einen TS-Verein übergibt ist es ok, wenn er es Dir als "Privatmensch" gibt und Du es dann weiter gibst ist es rechtlich nicht ok

    Okay, da ich ja Mitglied bin im TSV, dann wäre das okay......

    LG Beate

    liebe Grüße, Beate
    Natürlich kann man ohne Hund leben - es lohnt sich nur nicht (Heinz Rühmann)

  • Ich habe mir MSM-Pulver bestellt, leider zuviel. Darf ich das hier anbieten? :ka:

  • Zitat

    Original von Kenny
    Ich habe mir MSM-Pulver bestellt, leider zuviel. Darf ich das hier anbieten? :ka:

    Darfst du...ist ja kein Arzneimittel, sondern eine Chemikalie bzw. je nachdem in welcher Form ein Nahrungsergänzungsmittel.

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Viele Dank für die Antwort, ich war deswegen etwas unsicher, weil es ja auch unter Nahrungsergänzung zählen kann...

    Zitat

    Original von Fledermaus
    - nicht apothekenpflichtige Mittel = verschiedene Teemischungen, Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate, etc.Für deren Abgabe ist ein sogenannter "Sachkundenachweis" erforderlich (den jeder bei den IHKs machen kann, bei verschiedenen Berufen ist er inklusive)

    • Offizieller Beitrag

    Aus aktuellem Anlass hole ich den Thread mal wieder hoch bzw. tacker ihn oben fest.... edit war schon festgetackert.

    Liebe Grüße
    Jasmin

    Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede. (Louis Armstrong)