ZitatAlles anzeigenDie Landesregierung macht ernst mit einem schrittweisen Verbot von Kampfhunden. Sie will die Tiere per Gesetz "langfristig aus Thüringen verbannen".
Erfurt. Der Gesetzentwurf des Innenministeriums, der heute im Kabinett behandelt wird, erhöht die Auflagen für die Haltung gefährlicher Hunde drastisch. Kern ist die Einführung einer sogenannten Rasseliste, die bisher vom Land abgelehnt wurde. Danach werden Zucht und Haltung der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier verboten. Auch müssen die Tiere bei Geschlechtsreife sterilisiert werden. Dasselbe gilt für Kreuzungen dieser Rassen "untereinander oder mit anderen Hunden", heißt es in dem Entwurf des Gesetzes, der unserer Zeitung gestern bereits vorlag.Zugleich sollen alle Halter von gefährlichen Hunden volljährig sein, eine spezielle Prüfung ablegen, eine Haftpflichtversicherung abschließen und das Tier an der Leine führen. Ein Maulkorbzwang wurde auf Wunsch des Agrarministeriums aus dem Entwurf gestrichen. Eine Versicherungspflicht für alle Hunde lehnt wiederum das Innenministerium ab.
Ansonsten besteht jedoch in der Regierung Einigkeit über den Gesetzentwurf. Nach der heutigen Kabinettsberatung sollen Kommunen, Verbände und Interessengruppen angehört werden. Anschließend wird der Entwurf in den Landtag eingebracht und könnte Anfang 2011 in Kraft treten.
Bereits im Vorfeld gibt es Widerstände von Hundeexperten und Tierschutzverbänden. Auch die kommunalen Spitzenverbände hatten Zweifel an der Umsetzung des Gesetzes geübt.
Bisher haben 14 der 16 Bundesländer eine Rasseliste eingeführt. In Thüringen können zusätzliche Rassen darin aufgenommen werden, falls der Verdacht besteht, dass ihre Gefährlichkeit mit "ihrer genetischen Veranlagung" zu tun hat.
Auszüge aus dem Gesetzentwurf
BegründungDer tragische Unfall vom 21. Mai in Oldisleben (Ortsteil Sachsenburg), bei dem ein 3-jähriges Mädchen von vier Hunden der Rasse Bullterrier Staffordshire Mix tödlich verletzt worden ist, hat gezeigt, dass die Regelungen der Thüringer Gefahren-Hundverordnung vom 21. März 2000 nicht genügen, um die Bevölkerung ausreichend vor Gefahren zu schützen, die von gefährlichen Hunden, besonders von Hunden bestimmter Hunderassen, ausgehen.
Vor allem das Prinzip, nach dem ein Hund erst dann als gefährlich gilt, wenn sich seine individuelle Gefährlichkeit in einem konkreten Fall erwiesen hat, [...] hat sich nicht bewährt. [...] Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Einstufung der Gefährlichkeit von Hunden nach ihrer Rassezugehörigkeit. Zu diesem Zweck soll ein Rassekatalog, auch als Rasseliste bezeichnet, in den Gesetzenwurf aufgenommen werden. [...]
§ 1 Zweck
Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von gefährlichen Tieren verbunden sind.
§ 2 Begriffsbestimmung
Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten:
1. Insbesondere Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Stafforshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden [. . .].
2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde als gefährlich eingestuft wurden, weil sie
a) eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben,
b) sich als unkontrolliert bissig erwiesen haben,
c) in aggressiver oder Gefahr drohender Weise unkontrolliert Menschen angesprungen oder
d) durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen. [...]
Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, [...] durch Rechtsverordnung Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden zu bestimmen, die als gefährlich [...] gelten.
§3 Erlaubnispflicht
Wer ein gefährliches Tier halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn
1. der Hundehalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Sachkunde besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
2. keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hundehalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt [...]
§ 4 Sachkundenachweis
Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ein gefährliches Tier so halten und führen kann, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde wird durch die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung erbracht.
§ 9 Haltung gefährlicher Tiere
Gefährliche Tiere sind so zu halten, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden. Sie sind insbesondere in sicherem Gewahrsam zu halten.
Der Halter eines gefährlichen Tieres ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. [...]
§ 10 Zucht- und Handelsverbot für gefährliche Hunde
Die Zucht, die Vermehrung von und der Handel mit gefährlichen Hunden nach Paragraf 2 [...] sind verboten.
Hunde dürfen nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu gefährlichen Hunden herangebildet werden.
Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund genetischer Veranlagung unwiderlegbar vermutet wird, sind mit Eintritt der Geschlechtsreife unfruchtbar zu machen, soweit eine Ausnahmegenehmigung [...] nicht erteilt ist.
§ 11 Führen gefährlicher Hunde
Einen gefährlichen Hund darf außerhalb der Wohnung oder des eingefriedeten Besitztums des Halters nur führen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, körperlich hierzu in der Lage ist und die zur Führung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. [...]
Thüringen führt Rasseliste ein
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Thüringen: Landesregierung billigt Entwurf des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren“
Die Thüringer Landesregierung hat am Mittwoch ein verschärftes Kampfhundegesetz beschlossen. Es sieht unter anderem ein Verbot für Zucht und Handel von gefährlichen Hunderassen sowie die Einführung eines “Führerscheins” für Hundehalter ein. Mit dem Gesetz regiert das Kabinett auf jüngste Vorfälle mit gefährlichen Hunden. Am 21. Mai war ein dreijähriges Mädchen in Oldisleben im Kyffhäuserkreis von mehreren Hunden der Rasse Staffordshire Bullterrier zu Tode gebissen worden.
Minister Huber hatte bereits am 22. Juni 2010 angekündigt, das Grundprinzip, wonach der Hundehalter die volle Verantwortung für seine Hunde trägt, noch stärker zur Geltung bringen zu wollen. Huber betonte, dass die geplanten Neuregelungen vor allem den Vollzug der Vorschriften erleichtern. Die zuständigen Behörden können in Zukunft Hundeführer und Hundehalter der konkret im Gesetz oder in der Rechtsverordnung genannten Rassen gezielt ansprechen und nach deren Erlaubnis für das Halten oder Führen der Hunde oder nach Altersnachweisen fragen sowie die Zuverlässigkeit der Hundeführer und die Haltungsbedingungen überprüfen.
Für die Hundehalter bringt der Gesetzentwurf zudem mehr Rechtssicherheit. Die
Übergangsregeln gewährleisten außerdem einen moderaten Übergang zur zukünftigen Rechtslage.Hier die Eckpunkte des Gesetzentwurfs:
1. Das Gesetz definiert, was gefährliche Hunde sind:
a: Hunde aus entsprechender Zucht
b: Hunde, die im Einzelfall durch die zuständigen Behörden als gefährlich eingestuft worden sind, nachdem sie vorher z.B. durch Beißen, Hetzen, übermäßige Kampfbereitschaft aufgefallen sind. Für die auffälligen Hunde kann ein Wesenstest angeordnet werden, um die Gefährlichkeit festzustellen.
c: Neu ist die Aufzählung von mehreren Hunderassen, für die durch das Gesetz die Gefährlichkeit festgestellt wird. Als gefährlich werden im Gesetzentwurf folgende Rassen eingestuft: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier (vgl. Oldisleben), Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden.
Mit Zustimmung des Innenausschusses des Thüringer Landtags können das Innen- und das Sozialministerium gemeinsam in einer Rechtsverordnung weitere Rassen bestimmen, die als gefährlich eingestuft werden.2. Durch das geplante Gesetz wird eine Erlaubnispflicht für die gefährlichen Hunde eingeführt. Die Voraussetzungen dafür, dass diese Erlaubnis erteilt wird, sind:
- der Halter muss mindestens 18 Jahre alt sein,
- der Halter muss eine Sachkundeprüfung bestehen (mit dem gefährlichen Hund, nicht auf andere gefährliche Hunde übertragbar),
- es dürfen keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Halters bestehen, d. h. es dürfen z. B. keine Vorstrafen wg. Raub, Zuhälterei, Drogen oder Trunkenheitsfahrten vorliegen,
- der Halter muss den Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung nachweisen.
3. Eine wesentliche Neuregelung des Gesetzentwurfs besteht darin, dass Personen, die sich einen gefährlichen Hund anschaffen möchten, der in der Rasseliste aufgeführt ist, den besonderen Bedarf an diesem Hund nachweisen müssen, der nicht durch Hunde anderer Rassen gedeckt werden kann.
4. Der Gesetzentwurf stellt Regeln für die Haltung gefährlicher Hunde auf. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Hunde so gehalten werden müssen, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden. Gefährliche Hunde sind zudem im sicheren Gewahrsam zu halten. Die Halter müssen darüber hinaus ein Warnschild am Zaun oder an der Wohnungstür anbringen, um vor dem gefährlichen Hund zu warnen. Für gefährliche Hunde wird zudem eine Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip eingeführt, um die Identifizierbarkeit der Hundehalter zu gewährleisten.
5. Der Gesetzentwurf enthält auch ein Verbot des Handels und der Zucht der in der Rasseliste genannten Hunde. Zur Durchsetzung dieser Vorschrift müssen alle Hunde der konkret genannten Rassen drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes oder spätestens mit Erlangung der Geschlechtsreife der Hunde unfruchtbar gemacht werden. Für alle Hunderassen gilt zudem, dass sie generell nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu gefährlichen Hunden gemacht werden dürfen.
6. Außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks darf in Zukunft eine Person maximal einen gefährlichen Hund an der Leine führen. Der Hundeführer muss dazu mindestens 18 Jahre alt sein, die nötige Zuverlässigkeit besitzen und körperlich in der Lage sein, den Hund zu führen. (Ausnahme: 16jährige mit Jagdschein)
7. Ausnahmen von Warnschild, Kennzeichnung, Haftpflichtversicherung und Unfruchtbarmachung gelten für Hunde von Touristen oder von Personen, die sich nicht länger als vier Wochen in Thüringen aufhalten.
8. Verstöße gegen dieses Gesetz können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden (bislang 5.000 Euro nach der Gefahrenhundeverordnung). Die Hunde können zudem eingezogen oder, als letztes Mittel, auch eingeschläfert werden, wenn von diesen eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht. Die Tötung bedarf der Zustimmung des zuständigen Veterinäramtes.
9. Grundsätzlich gelten nach dem Gesetzentwurf auch große Hunde als gefährlich.
Als große Hunde gelten solche mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm. Für die großen Hunde bzw. für deren Halter gelten allerdings abweichende Vorschriften. Die Vorschriften über große Hunde gelten nicht für die Hundehalter, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits einen großen Hund halten. Diese Hundehalter sind somit erst bei der Neuanschaffung eines großen Hundes von den Neuregelungen betroffen.Für das Halten großer Hunde gilt in Zukunft keine Erlaubnis-, sondern nur eine Anzeigepflicht. Grundsätzlich müssen die Halter großer Hunde auch eine Sachkundeprüfung, eine Haftpflichtversicherung und die Markierung mittels Chip nachweisen. Zudem dürfen keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Halters bestehen.
Für den Nachweis der Sachkunde muss aber dann keine Prüfung abgelegt werden, wenn der Halter bereits länger als drei Jahre einen großen Hund gehalten hat, ohne dass es dabei zu tierschutzrechtlich oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen wäre. Der Leinenzwang für große Hunde gilt zudem nur für geschlossene Ortschaften. (Hier ist allerdings zu beachten, dass das Thüringer Waldgesetz einen Leinenzwang für das Führen von allen Hunden im Wald vorschreibt – mit Ausnahme der Jagdhunde.)
Große Hunde dürfen zudem auch von Minderjährigen geführt werden, sofern diese körperlich dazu in der Lage sind.Der Gesetzentwurf wird nunmehr dem Landtag zur Beratung zugeleitet.
Quelle: AHO vom 13.10.2010 -
Teilweise vernünftig, aber der Rassismus gegenüber Staff/Pit und Co find ich zum kotzen. Durch die verschärften Haltungsbedingungen dieser Rassen werden unvernünftige und unzuverlässige Menschen(dieses gewisse "Alder hab ich krasse Pitbull-Klientel") dann eben auf Rottweiler, Kangal und Co ausweichen. Die Beißvorfälle werden nicht weniger....auch Huskies haben schon Kinder getötet.....
Die Gefahr geht vom Menschen aus und da ist es unerheblich welche Rasse der Hund hat.
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eine sinnlose rasseliste mehr
noch sinnvoller ist wohl die 20/40 regelung
ich weiß nicht, wann die gesetzesgeber endlich mal kapieren, dass ein gefährlicher hund kein rasseproblem ist.
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Tja......das andere Ende der Leine.......da liegt das Problem...
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Das wäre mal eine Gelegenheit gewesen für alle Hunde eine Chip-, Melde- und Versicherungspflicht einzuführen. Dann könnte in Zukunft kein Hund mehr ausgesetzt werden. Wieder eine verpaßte Chance...
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Zum Thema Rasselisten, Wesentest etc. möchte ich Euch gerne alle bitten, Euch die Artikel zur Hundepolitik von Günther Bloch anzusehen und ggf. mit Eurer Unterschrift zu unterstützen.
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Kritik an Gesetzentwurf zu "gefährlichen Hunden"
Der von der Thüringer Landesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum Schutz vor gefährlichen Hunden geht nach Ansicht der Opposition nicht weit genug. Linke und Grüne fordern einen verpflichtenden Sachkunde-Nachweis für alle Hundehalter. Das Gesetz sieht einen solchen "Hundeführerschein" nur für bestimmte Rassen und Hunde ab einer festgelegten Größe vor.
Mit den verschärften Regeln in Bezug auf sogenannte Kampfhunde reagiert die Regierung auf jüngste Vorfälle mit solchen Tieren. So hatten im Mai im Kyffhäuserkreis vier Hunde ein kleines Mädchen zu Tode gebissen. Bei den Tieren handelte es sich um Staffordshire Bullterrier. Hunde dieser sowie drei weiterer Rassen sollen nun auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Rasseliste gesetzt werden, für die ein "Führerschein" vorgeschrieben ist. Für dessen Erwerb muss der Halter einen Sachkunde-Nachweis erbringen. Die Erlaubnis soll auch für Hunde ab einer Nackenhöhe von 40 Zentimetern oder einem Gewicht ab 20 Kilogramm vorgeschrieben werden.
"Problem liegt meist am anderen Ende der Leine"
Nach Ansicht der Linke-Innenexpertin Martina Renner ignoriert der Gesetzentwurf, dass Probleme oftmals "am anderen Ende der Leine" bestünden. Für das Verhalten eines Hundes sei der Halter verantwortlich und nicht der Hund. Der Gesetzentwurf müsse deshalb zwangsläufig im Landtag durchfallen. Es müssten Regelungen getroffen werden, "die Gefahren tatsächlich verringern und nicht nur Sicherheit vortäuschen". Neben einem Sachkunde-Nachweis für alle Halter forderte Renner eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde.
Auch die FDP-Landtagsfraktion erklärte, das Problem sei nicht der Hund, sondern dessen Besitzer. Innenexperte Dirk Bergner sagte, dass jeder Hund ein "gefährlicher Beißer" werden könne. Er verwies darauf, dass die meisten Zwischenfälle von Schäferhunden verursacht werden. Trotzdem sei bisher niemand auf die Idee gekommen, Schäferhunde als Kampfhunde zu verteufeln und zu verbieten. Eine Überarbeitung des Gesetzes sei deshalb dringend nötig.
Die Grünen stehen dem Gesetzentwurf positiv gegenüber. Man halte die Regelung zur Rasseliste und die damit verbundenen Sanktionen richtig, erklärte der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Dirk Adams. So könnten besonders gefährliche Hunderassen mittelfristig ganz aus dem Freisstaat verbannt werden.
Die Partei geht indes noch weiter und fordert einen Sachkunde-Nachweis für alle Tierhalter. Dies sei "angesichts der Verantwortung der Halter nicht nur bei Hunden angebracht".
Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Das Gesetz mit einer Rasseliste bedeute für die Ordnungsämter zwar mehr Arbeit, sei aber praktikabler als die bisherige Regelung und bringe mehr Sicherheit.
Die Tierschutz-Organisation Peta kritisierte, der Gesetzentwurf gehe nicht weit genug. Auch sie fordert einen "Führerschein" für alle Hunderassen.
Quelle: MDR vom 14.10.2010 -
Dieser Entwurf ist eine absolute Farce!
So wie es scheinbar geplant ist, entspricht es den Rassegesetzen/ - verordnungen in NRW. Und diese sind absoluter Schwachsinn. Hier gilt bereits ein großer Hund (ab 40 cm SH) als absolut gefährlich. Sorry, was macht das für einen Sinn? Selbst Dackel und Spitze und andere kleine Hunde können grillig sein. Und ich hatte schon häufiger Bisswunden von "Fußhupen" oder auch Katzen...
Natürlich, wenn mich ein Schäfi beißt, tuts mehr weh wie beim Dackel. Aber sind deswegen bestimmte Rassen besonders gefährlich? In keinster Weise! Ich habe mit Dobis, Schäfis und Staffs in Thüringen gelebt. Ich habe diese Hunde sogar bewußt aus den Heimen auf private PS geholt. Es waren so wundervolle Hunde darunter. Die Rasse ist vollkommen hupe, das Problem liegt am anderen Ende der Leine. Wurde ja auch in dem Artikel erwähnt.
Sollte es aber ein "Hundeführerschein" nach NRW Modell werden, kann mans auch sein lassen... Dieser bringt überhaupt gar nix. Es kann nicht sein, dass Halter großer Hunde sowas vorlegen müssen und die Halter kleiner Hunde nicht. Dies ist Diskriminierung.
Davon ab, die Fragen im NRW- Test sind Schwachfug und befähigen durch Ablegen keine artgerechte Haltung. Wenn man weiß wo beim Hund hinten und vorn ist, hat man bestanden... Macht sowas Sinn? Ich denke nicht... Es bringt hinsichtlich der Beissstatistik keine Schnitte.Vielmehr wäre eine Verschärfung und auch Durchsetzung des Tierschutzgesetzes sinnvoll. Wir handeln massive Vergehen immer noch mit "eidideidie" "doofe kindheit"... Wenn hier mal massiv umgesetzt wird, was rechtlich machbar ist, wäre schon viel getan...
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Weiter Kritik an Hunde-Rasseliste
Die von der Landesregierung vorgesehenen Regelungen zur Haltung von gefährlichen Hunden bleiben umstritten. Tierschützer und Vertreter der Kommunen kritisierten den Gesetzentwurf am Freitag in einer öffentlichen Anhörung des Landtags-Innenausschusses. So sagte der Vorsitzende des Landestierschutzbundes, Gerd Fischer, die Definition von gefährlichen Hunden sei wissenschaftlich nicht haltbar. Abgeordnete von CDU, FDP, Linken und Grünen befürchteten, dass die Umsetzung der vorgesehenen Regelungen die Kommunen finanziell und organisatorisch überfordert. Mit dem Gesetzentwurf, der dem Landtag seit Oktober vorliegt, hatte die Regierung auf tödliche Hundeattacken in der jüngeren Vergangenheit reagiert.
Im Zentrum der Debatte steht vor allem die Festlegung von vier Terrierarten und deren Kreuzungen, deren Zucht verboten und deren Haltung genehmigungspflichtig werden soll. Diese sogenannten Kampfhunde sollen grundsätzlich als gefährlich eingestuft werden. Ihre Haltung wird an strenge Auflagen, unter anderem an einen "Hundeführerschein", gebunden. Der Handel dieser Rassen soll untersagt werden. Außerdem sollen alle Hunde, die schwerer als 20 Kilogramm wiegen oder größer als 40 Zentimeter (Nackenhöhe) sind, als gefährlich eingestuft werden. Auch für das Halten dieser Hunde soll ein "Führerschein" künftig Bedingung sein.
Geibert will Kritikpunkte "auswerten"
Der CDU-Landtagsabgeordnete Wolfgang Fiedler bezweifelte in der Anhörung den Sinn einer Gefahrenliste und warnte vor einem bürokratischen Aufwand für die Kommunen. Er forderte eine Überarbeitung des Gesetzentwurfes. Der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner bezeichnete den Gesetzentwurf als zu umständlich und in der Praxis nicht umsetzbar. Hunde dürften nicht pauschal als gefährlich eingestuft werden.
Innenminister Jörg Geibert (CDU) sagte, die Kritikpunkte müssten nun in der nächsten Ausschusssitzung ausgewertet werden. Er verwies zugleich darauf, dass sich der Gesetzentwurf an Regelungen in 14 anderen Bundesländern anlehne. Auch mit den strengsten Regelungen könne kein gänzlicher Schutz vor tödlichen Beißattacken geboten werden.
Quelle: MDR.de vom 18.02.2011 -
ich war dort, einige andere auch
Kampfhunde-Liste ist vom Tisch - otz.de
THÃœRINGEN JOURNAL | MDR.DE
einfach das Bild von Kenny anklicken ( Sina hat nicht still gehalten
Externer Link (öffnet in neuem Fenster) SÜDTHÜRINGER ZEITUNG | Gute Hunde, böse Hunde: Streit um Gesetzentwurf
http://www.sabine-berninger.de/politisch/GE%2…her%20Hunde.pdf
Nun hoffen wir mal es bleibt alles beim alten
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Nachdem die Liste letzten Monat doch beschlossen wurde, gibt es jetzt letzte Anstrengungen zumindest die Rasseliste aus der Thüringischen Hundeverordnung wieder herauszubekommen:
ZitatWenn Schäferhund und Labrador zubeißen
Die Linke im Thüringer Landtag will die Rasseliste im Hundegesetz doch noch verhindern. Argumente liefert die neueste Beiß-Statistik: Wieder steht der Schäferhund an der Spitze.
Hunde-Experten kommen nächsten Dienstag zur Links-Fraktion in den Landtag. Gemeinsam will man "politische und rechtliche Möglichkeiten" beraten, wie doch noch Veränderungen am "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren" möglich sind. Kampfhunde-Gesetz wird die Regelung umgangssprachlich genannt. Mitte Juni war sie vom Landtag mit schwarz-roter Mehrheit beschlossen worden - gegen den Protest der Opposition.
Die Linke will daher nicht locker lassen. Innenpolitikerin Sabine Berninger begrüßt zwar, dass mit dem neuen Gesetz für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung mittels Chip vorgeschrieben wurde. Was sie aber ablehnt, ist die Rasseliste. Vier Hunderassen - sogenannte Kampfhunde - werden demnach ohne weitere Prüfung als gefährlich eingestuft. Für Haltung und Zucht gelten harsche Beschränkungen, die Tiere müssen zwangsweise unfruchtbar gemacht werden.
"Diese Regelungen haben nahezu alle Sachverständigen in den parlamentarischen Beratungen als sachfremd und unangemessen zurückgewiesen", urteilt Links-Fraktionschef Bodo Ramelow. Ihm zufolge müsse etwa auch der Tierschutz berücksichtigt werden. Seine Fraktion will am Dienstag mit den Experten erörtern, ob gegen einzelne Paragrafen des Gesetzes juristisch vorgegangen werden kann.
Argumente könnte die neueste Beiß-Statistik liefern. Nach dieser Auflistung des Innenministeriums für das Jahr 2010, die unserer Zeitung vorliegt, gab es Übergriffe von 436 Hunden. Dabei wurden 192 Menschen leicht und 58 schwer verletzt sowie zwei getötet. Bestätigt wird der bisherige Trend: Nicht von "Kampfhunden" gehen die meisten Übergriffe auf Menschen aus, sondern von den Vierbeinern, die dem deutschen Hundeliebhaber ähnlich viel bedeuten wie dem Thüringer der Wald.
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Quelle: [URL=http://www.insuedthueringen.de/regional/thuer…rt83467,1685748]inSuedThueringen.de vom 02.07.2011[/URL] -
Hallo zum Thema Kampfhund,es liegt immer am Menschen
wie er seinen Hund erzieht,es wird kein Kampfhund als beissere gebohren das macht immer noch der Mensch,der kleinste Pinscher
kann wenn es danach geht zum Kampfhund beisser werden.Es liegt immer am Menschen wie er seinen Hund erzieht.Gruss Gele