Handel mit Tieren

    • Offizieller Beitrag

    Auf der Webseite "Animal Health Online" hat ein Rechtsanwalt einige Fragen zum "Handel" mit Tieren beantwortet.

    Da es einige Amtsveterinäre gibt, die den Import und die Vermittlung von Tieren aus dem Tierschutz mit dem gewerblichen Tierhandel gleichsetzen, könnten einige der Fragen bzw. vor allem der Antworten auch für Tierschutzorganisationen wichtig sein die Tiere aus dem Ausland holen und hier vermitteln.

    Hier die dafür interessanten Auszüge aus dem Beitrag:

    Gerade der letzte Punkt wird einige Tierschützer in Erstaunen versetzen... über Sinn und Unsinn dieser Handhabe brauchen wir glaube ich kaum diskutieren... :zack:


    Der Verfasser der Antworten ist

    Zitat


    IT-Recht-Kanzlei
    Max-Lion Keller
    Alter Messeplatz 2
    80339 München
    http://www.it-recht-kanzlei.de

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
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  • Zitat

    Eine Ausnahme von den fernabsatzrechtlichen Vorschriften gemäß § 312b BGB ist bei Tieren nicht vorgesehen, ebenso wenig ist das Widerrufsrecht nach § 312d IV BGB ausgeschlossen.

    8o 8o 8o 8o 8o 8o

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    "Lasst uns nicht um Schutz vor Gefahren beten, sondern um Furchtlosigkeit, wenn sie uns begegnen"(Rabindranath Tagor)
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  • Naja, es wird ja alles nicht so heiß gegessen...

    Im § 312 b BGB steht folgendes drin:

    Zitat

    § 312b
    Fernabsatzverträge

    (1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.


    Quelle: dejure.org

    Da es sich bei Tierschutzvereinen nicht per se um Unternehmen handelt (das würde ja z.B. der Gemeinnützigkeit widersprechen) und die Verträge auch nicht ausschließlich per Fernkommunikationsmittel geschlossen werden (Stichworte: Vorkontrolle, Übergabe mit Schutzvertrag), gilt das oben zitierte m.M.n. nicht für Tierschutztiere - es gibt also kein 14-tägiges Widerrufsrecht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke da werden sich die Juristen trefflich darüber streiten können... denn wenn ein AmtsVet quasi bestimmen kann, ob eine Tierschutzorga mit dem "Import von Tieren zum Zwecke der Weitergabe an Dritte" als Gewerbetreibender zu beurteilen ist, dann ist das schon ein Unternehmen.

    Und gerade bei der Adoption von Tieren aus dem Ausland, kann man es auch so drehen, dass es sich dabei um eine "Internetbestellung" handelt.

    Der "Käufer" sieht ein "Angebot" im Internet und "bestellt" dieses.

    Dann kommt üblicherweise eine VK (völlig irrelevant für den Vorgang "Handel").

    Nach der VK erklärt sich der "Verkäufer" mit dem "Verkauf" an den "Käufer" einverstanden.

    Es kommt zum "Handel" der "Ware" gegen "Geld". Ob es dabei ein Blumenstrauss oder eine Katze ist, ist soweit unerheblich.

    Oftmals sieht der "Käufer" die "Ware" bei der Übergabe das erste Mal in Natura, da nicht jedes Tier vorher auf einer PS war und dort besucht werden konnte.

    Von daher sehe ich theoretisch schon Ansätze der Anwendung des Fernabsatzgesetzes auf diese Art von Vermittlung per Internet.

    Ich habe mit einer Amtsveterinärin diese Thematik auch im Bezug auf "Verlassene-Pfoten.de" schon mal angesprochen. Es wäre theoretisch möglich jede Internetseite, die Tiere zur Vermittlung vorstellt (wenn auch nicht für sich selbst) auf eine Relevanz nach §11 Tierschutzgesetz zu überprüfen. Also Webseiten wie Zergportal oder auch Verlassene-Pfoten als Handelsplattform zu kategorisieren.

  • Wenn Du Amts-Vets selbst danach fragst, dürfen die natürlich erstmal alles :D

    Die Einstufung, ob jemand Gewerbetreibender ist oder nicht obliegt meines Wissens dem Finanzamt, nicht einem Amtsveterinär. Müßte ich mich mal auf die Suche machen, aber das wird ja wohl irgendwo geregelt sein, wer das zu entscheiden hat....

    Thema Handelsplattform: da würde mich mal die Gesetzesgrundlage interessieren, nach der die Amts-Vet. eine Internetseite, auf der Tiere vorgestellt werden, nach § 11 Tierschutzgesetz überprüfen möchte?
    Ich vermute mal, das es um den § 1 Satz 2c "Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren" geht, oder?
    Gibt es da bereits irgendeine richterliche Entscheidung, das sich das auch nur im Entferntesten auf Internetforen übertragen läßt? Ansonsten würde ich darunter die Präsenzbörsen, Tierversteigerungen vor Ort, etc. verstehen, aber kein Forum oder Vermittlungsplattform, wo ja gar nicht physikalisch mit den Tieren umgegangen bzw. "gehandelt" werden kann...

  • Na, ihr seht das ja irgendwie niedlich....

    Alle Vets. halten sich an das Gesetz und Ausnahmen sind nicht möglich, egal wie "gummihaft" ,man das hier präsentiert.

    Das Ganze hat auch einen Hintergrund....HANDEL und STEUERN....

    Da könnt ihr drüber referieren ohne Ende, der Auslandstierschutz hat es sich selber versaut....#

    und es wiird noch schlimmer kommen, garantiert.


    Jeija

  • Zitat

    Alle Vets. halten sich an das Gesetz und Ausnahmen sind nicht möglich, egal wie "gummihaft" ,man das hier präsentiert.

    Ich denke, das siehst du falsch und die meisten Gesetze sind irgendwie " gummihaft", wie du das so schön nennst.
    Es ist nunmal so, dass ein Gesetz immer einen gewissen Auslegungsspielraum bietet...da gibt es nicht nur schwarz oder weiss.

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !


  • Zitat

    Original von Jeija
    Alle Vets. halten sich an das Gesetz und Ausnahmen sind nicht möglich, egal wie "gummihaft" ,man das hier präsentiert.


    Wir brauchen nichts "gummihaft präsentieren", in weiten Teilen sind die Vorschriften sehr schwammig - ansonsten gäbe es z.B. für Amtstierärzte keinerlei Entscheidungsspielraum, wann sie gegen eine nicht artgerechte Tierhaltung vorgehen müssen.

    Anderes Beispiel: derzeit gibt es keine verbindliche gesetzliche Regelung für den Transport von Heimtieren in Europa - die Verordnungen für den (gewerblichen) Nutztiertransport passen in den meisten Fällen nicht und die Anforderungen für die private Mitnahme von einem oder zwei Heimtieren sind ebenfalls oft nicht adequat. Da bleibt es jedem Amts.-Vet überlassen, wie er die eigentlich nicht passenden Verordnungen anzuwenden versucht...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Jeija
    Alle Vets. halten sich an das Gesetz und Ausnahmen sind nicht möglich, egal wie "gummihaft" ,man das hier präsentiert.

    Nicht der AmtsVet entscheidet darüber was tatsächlich Recht ist und was nicht, sondern im Zweifelsfall ein Richter.

    Es kommt alleine darauf an, wie weit es verfolgt wird...

    Oder wie erklärst du dir sonst z.B. die unterschiedliche Handhabung der Anwendung des §11 auf Pflegestellen? Der eine Amtsvet duldet unausgebildete Pflegestellen in seinem Revier, der andere nicht.
    Der eine AmtsVet bringt einen Tierhalter wegen der Unterbringung seiner Tiere vor den Kadi... der andere nicht.

    Das Gesetz ist immer nur so zutreffend, wie es von den Organen vertreten wird...

    Du hast Recht, wenn du Handel und Steuern ins Gespräch bringst... denn es geht oftmals auch einfach um den Faktor Geld.
    Ist ein AmtsVet daran interessiert einen zweifelhaften Tiertransport in seinem Revier aufzuhalten? Immerhin geht er das Risiko ein, dass die Tiere beschlagnahmt werden müssen und die öffentliche Hand womöglich auf einer großen Anzahl teuer untergebrachter Tiere sitzt... lange Zeit bis die juristischen Mühlen ausgemahlen haben. Da sind die Länder und Gemeinde sicher ganz wild darauf. Und werden den AmtsVet eher nahe legen die "Fuhre" zu ermahnen und weiter zu schicken.

    Oder meint jemand die AmtsVet drücken aus reiner Bequemlichkeit beide Augen zu, wenn sie von AnimalHoardern erfahren und das Monate oder sogar Jahre "schleifen" lassen?

    Recht ist das, was seine Vertreter daraus machen... nicht unbedingt das, was im Gesetz steht.

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
    **Forenfremdes Zitieren, Kopieren u.Weiterverbreiten ohne Erlaubnis des Verfassers ist nicht gestattet!**

  • Martin,

    Du hast ja recht in Bezug auf animalhoarding und das Geld, was gebraucht wird, um diese Tiere zu versorgen und unterzubringen.

    Ich habe da auch einen üblen Fall in Duisburg, den ich seit Jahren erfolglos melde, die Anzahl der Tiere ist von etwa 30 auf über 100 Katzen gestiegen...open end, da behördlicherseits nichts gemacht wird und sie es als private Tierhaltung deklarieren.

    Aber beim Auslandstierschutz und der Konfiszierung illegaler, nicht angemeldeter, tierunwürdiger Trapos, sieht es anders aus.

    Das ist neu und interessant, das möchte jeder mal aufdecken und leider hat ja auch jeder Trapo, der kontrolliert wurde Dreck am Stecken und das wird dann öffentlich gemacht.

    Es liegt ergo in der Hand der Transporteure und der sog. Tierschützer die dahinter stehen, ob die Trapos sauber sind oder nicht.

    Schade das so was überhaupt passiert und gemacht wird..:((

    Die armen Tiere...!


    Jeija

  • Zitat

    Original von Jeija
    Es liegt ergo in der Hand der Transporteure und der sog. Tierschützer die dahinter stehen, ob die Trapos sauber sind oder nicht.


    Was hat das jetzt noch mit dem Thema "Handel mit Tieren" bzw. dem diskutierten Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht zu tun?
    Die Transportfrage ist ja im Forum bereits oft genug und in voller Breite an praktischen Beispielen diskutiert worden...

  • Thomas,

    dass der ganze Auslandstierschutz bzw. Handel mit Tieren eben mehr hinterfragt wird und man/Behörde hinter jedem Busch jetzt einen Spitzbuben vermutet.

    Ich dachte eigentlich mich ausgedrückt zu haben.

    Und ich sage Dir was, die Behörden haben recht, wenn sie jetzt alles hinterfragen.

    Schade nur, dass die deutschen Züchter, die sich Welpen aus dem Ausland bestellen um mit ihnen zu handeln ob der massiven Einfuhr von Auslandstieren ungeschoren davon kommen.


    Jeija

  • @Jeija:

    ich zitiere dann nochmal Thomas:

    Zitat

    Die Transportfrage ist ja im Forum bereits oft genug und in voller Breite an praktischen Beispielen diskutiert worden...

    Das was du da ansprichst, ist alles ganz furchtbar...aber hat nichts mit dem Thema zu tun.

    Wenn jemand ein Problem mit mir hat, kann er es behalten. Es ist ja schließlich sein´s !