Lernmaterial für Sachkundenachweis allgemein §11 gesucht

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mich mal vor einiger Zeit mit einem AmtsVet genau darüber unterhalten.

    Dieser AmtVet hat klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass ein Wochenend-Crashkurs oder die einwöchigen Kurse wie ihn z.B. "aktion tier" oder auch der "Deutsche Tierschutzbund" anbieten, nicht das geforderte Fachwissen einer 2-3 jährigen Lehre bieten können.

    Jede Tierhaltung über den "privaten Zweck" hinaus muss vom örtlichen AmtsVet genehmigt werden. Auch "private" Gnadenhöfe von Einzelpersonen oder Tierschutzvereinigungen fallen z.B. darunter.

    Eine Tierheimleitung, welche mit solch einem "Sachkundenachweis" hier antreten wollte, hätte keine Chance.

  • Martin, betrifft das auch den §11 (*nur* Hunde)??
    Natürlich ist das komplette Tierfachwissen nicht in einer Woche zu vermitteln, aber für 1 Tierart halte ich das für sehr gut machbar.
    Soweit ich gesehen habe, kann man - zumindest hier - die Sachkunde *Hund* ablegen, um dann als Pflegestelle mehr als 2 Hunde halten zu dürfen....
    Liebe Grüße
    Marion

    Hindernisse sind die furchterregenden Dinge, die man sieht, wenn man den Blick vom Ziel abwendet!
    Auschwitz fängt da an, wo einer im Schlachthof steht und sagt: "Es sind ja nur Tiere" - Theodor W. Adorno (Philosoph)

  • Ich frage mich gerade, wo da die Grenze gezogen wird?! Es wurde ja durchgesetzt, dass private PS keinen 11er brauchen. Zum Teil ist dies gut, zum Teil nicht.
    Ich wurde auch überprüft, da ich ja doch ein paar mehr Tiere unterbringe wie "Ottonormal". Danke auch an manche Möchtegerntierschützer die mich angezinkt haben... :rolleyes:
    Sowohl das VetAmt wie auch Ordnungsamt haben sich sehr wohl gefühlt und nix aber auch gar nix zu meckern gehabt. Meine Tierhaltung war mehr wie okay.

    Aber wo endet oder beginnt der "private Zweck"? Wonach macht man das fest?

    • Offizieller Beitrag

    "Privat" ist, wenn du es nur für dich bzw. DEINE Tiere machst... betreust du Tiere anderer (nicht die Urlaubsbetreuung für Bekannte), dann ist es je nach Auffassung nicht mehr "privat"...

    Ich denke es gibt keine "messbare" Grenze, sondern ist auch vom Eindruck des AmtsVets abhängig...

    Marion: Ich gehe davon aus, dass damit die gesamte Palette gemeint ist, wie sie eben von den genannten Orgas angeboten wird.

    Schaut man sich das Angebot der IHK Potsdam an, dann fällt einem auch der "Hundefachwirt IHK" auf... dort wird neben der angebotenen Ausbildung auch noch als Eingang eine abgeschlossene Berufsausbildung in einer ähnlichen Sparte vorausgesetzt. Trotz der Spezialisierung auf "nur" eine Tierart... :denk:

  • Also ich bereite mich grad drauf vor, die Prüfung - ist eher ein Gespräch - in Göttingen abzulegen ;)

    Ich hoffe, es klappt. Ich kenne die Frau vom Amtstierarzt (Julias bevorzugte TÄtin) - oder besser, sie kennt mich ;) .....

    Ich hab mir Unterlagen bestellt, die ich für recht gut halte:
    http://www.canis-lupus-familiaris.de

    Ich mache aber "nur" Hunde. Zweck: Übernahme aus TH.

    Hindernisse sind die furchterregenden Dinge, die man sieht, wenn man den Blick vom Ziel abwendet!
    Auschwitz fängt da an, wo einer im Schlachthof steht und sagt: "Es sind ja nur Tiere" - Theodor W. Adorno (Philosoph)

    • Offizieller Beitrag

    Öhhh... was soll das für ein Link sein?

    Da kommt man zu einem Domain-Verkäufer... aber nicht zu irgendwelchen Sachkundematerialien...

  • Danke Marion, leider ist der Link veraltet und geht nicht mehr.

    Ich hätte gerne gewusst, wie die Schulung auf der Arche war, ob Her Krause "gut" war (ich würde in dem Fall wohl sein Buch kaufen) und ob Bibi113 ihre Prüfung "überstanden" hat.

  • Oooops, sorry, ist wohl nicht mehr aktuell!
    Das Material ist prima - ich mache die Prüfung auch demnächst und meld mich dann :-))

    Hindernisse sind die furchterregenden Dinge, die man sieht, wenn man den Blick vom Ziel abwendet!
    Auschwitz fängt da an, wo einer im Schlachthof steht und sagt: "Es sind ja nur Tiere" - Theodor W. Adorno (Philosoph)

  • Nein, ich meine die Sachkunde §11 TSCHG, die man nachweisen muss, wenn man mehr als 4 Hunde beherbergt. Das kann schnell passieren, wenn man, wie ich - hoffentlich wieder bald - 2 Hunde hat und dann 2 Wauzis von Freunden/Bekannten/TH in Pflege hat!!
    Die braucht man auch als Züchter oder als Hundepension! Mit 20/40 hat das nichts zu tun!

    Hindernisse sind die furchterregenden Dinge, die man sieht, wenn man den Blick vom Ziel abwendet!
    Auschwitz fängt da an, wo einer im Schlachthof steht und sagt: "Es sind ja nur Tiere" - Theodor W. Adorno (Philosoph)

  • Naja, was das Zergportal da alles schreibt ist deren persönliche Meinung.

    Verbindlich sagen, ob man den §11 braucht oder nicht, kann einem das nur das jeweils zuständige Veterinäramt.

    Marion
    Die Anzahl der Hunde ist anscheinend auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wenn ich mich recht entsinne sind hier in Brandenburg z.B. 5 eigene Hunde plus maximal 5 Pflegehunde zulässig ohne §11.

    Caramel
    Die 40/20er Regelung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden - gereglt im jeweiligen Landeshundegesetz. Während in NRW z.b. ein verkürzter Sachkundenachweis notwendig ist, reicht dafür in Brandenburg schon ein polizeiliches Führungszeugnis...

  • @ Marion: Ach so... :zack:


    Zitat

    Original von thomas
    Caramel
    Die 40/20er Regelung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden - gereglt im jeweiligen Landeshundegesetz. Während in NRW z.b. ein verkürzter Sachkundenachweis notwendig ist, reicht dafür in Brandenburg schon ein polizeiliches Führungszeugnis...

    Aaah... wieder etwas gelernt.

    Tolle Schlüsselanhänger und mehr für Tierfreunde gibt es hier: 

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    35973190fk.jpg

  • Inzwischen hat mir jemand einen Auszug aus der geltenden "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetztes (AV-TierSchG)" (die für Amtstierärzte verbindlich ist) zukommen lassen:

    Die komplette Verwaltungsvorschrift kann z.B. beim Deutschen Tierschutzbund als PDF heruntergeladen werden: AVV-TierSchG

  • Zitat

    Original von thomas
    Caramel
    Die 40/20er Regelung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden - gereglt im jeweiligen Landeshundegesetz. Während in NRW z.b. ein verkürzter Sachkundenachweis notwendig ist, reicht dafür in Brandenburg schon ein polizeiliches Führungszeugnis...

    Ich habe mir den Sachkundenachweis für 40/ 20 zum Geburtstag geschenkt und heute abgelegt. Mit null Fehlern bestanden. Nun darf ich auch Ponys legitim halten. :tongue:

    Der "große" 11er scheint hier etwas komplizierter zu sein. Ich habe mal unserer Amts- Vet gemailt, ob ich den übverhaupt brauche. Schauen wir mal, was die dazu meint und wie der Ablauf nu is.

  • Zitat

    Original von Fox
    Der "große" 11er scheint hier etwas komplizierter zu sein. Ich habe mal unserer Amts- Vet gemailt, ob ich den übverhaupt brauche. Schauen wir mal, was die dazu meint und wie der Ablauf nu is.


    Den "großen 11er" wirst Du wohl kaum brauchen oder bist Du inzwischen eine "tierheimähnliche Einrichtung"? Es sei denn, Du willst ihn für Tiertransporte haben...

  • Zitat

    Original von thomas
    Den "großen 11er" wirst Du wohl kaum brauchen oder bist Du inzwischen eine "tierheimähnliche Einrichtung"? Es sei denn, Du willst ihn für Tiertransporte haben...

    Naja, ich selber würde sagen "nein". Aber ich habe eine Richtlinie gefunden, die für Pflegestellen 5 Tiere (incl. der eigenen) vorschreibt. Daher habe ich mal ganz allgemein angefragt, wie das hier gesehen wird und ab wann man von einer tierheimähnlichen Einrichtung ausgeht. Zudem interessiert mich ja der Ablauf und die Kosten dieses "Amts- Vets- Gesprächs". Bin gespannt, ob und was sie antwortet. Irgendwie sehen das die Ämter alle unterschiedlich...

  • Erstmal Glückwunsch zum 40/20 oder wie das bei Euch heisst ....
    ich müsste dann wohl eher den 70/90 machen :D


    Hatte null Zweifel, daß Du das bestehst !!!!

    LG Coco

    wende Dein Gesicht stets der Sonne zu und alle Schatten fallen hinter Dich !