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    Tasso-Newsletter vom 08.02.06

    Ablenkung durch mitgeführte Tiere: Kaskoversicherung zahlt nicht

    Wenn ein im Auto mitgeführtes ungesichertes Tier der Verursacher eines Unfalls ist, kann die Kaskoversicherung die Regulierung des Schadens verweigern. Auf diesen Umstand hat der Versicherer Volksfürsorge hingewiesen.

    Autofahrer, die beispielsweise einen Hund in ihrem Fahrzeug befördern, müssten jederzeit auf ein unvorhergesehenes Verhalten des Tieres gefasst sein und die nötige Sorgfalt zur Sicherung des tierischen Mitfahrers walten lassen. Auf die Haftpflichtversicherung wirkt sich eine Ablenkung durch ein ungesichert mitgenommenes Tier im Übrigen nicht aus.

    Es gibt verschiedene Gegenmaßnahmen für Tiere, die lieber in der ersten Reihe sitzen: Zum Beispiel können spezielle Schutzdecken verwendet werden, die an den Kopfstützen von Rückbank und Vordersitzen befestigt werden. Sie bieten so eine Art Mulde, in der die Tiere untergebracht werden. Wenn der Vierbeiner besonders lebhaft ist, sollte er mit einem speziell für Tiere konzipierten Sicherheitsgurt abgesichert werden. Transportboxen sind auch eine sichere Alternative.

    *Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. / Bertrand Russel*
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