Beiträge von inka
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Bin gestern zufällig auf folgenden Artikel von Herrn Thomas Fischer gestoßen. Er ist Vorsitzender Richter des Zweiten Strafsenats am Bundesgerichtshof.
Seine Ausführungen haben mich sehr nachdenklich gemacht:
http://www.zeit.de/2014/10/staats…komplettansicht
inka
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ein trauriges Adieu
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so tolle Miezen, da kann man sich ja kaum entscheiden - und so gut fotografiert
drücke die Daumen für tierliebe Familien
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nein, es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern nur gestattet.
Wenn das Tierheim ordnungsgemäß für die bisherige Versorgung entschädigt wird, kann für den Züchter nichts übrig bleiben - und natürlich auch nicht für die Behörden. "Verdienst" heißt in diesem Falle auch, weitere Kosten werden verhindert unter Inkaufnahme einer nicht beeinflussbaren Vermittlung.
Und besonders das folgende Statement macht mich richtig traurig, denn selbst wenn "offizielle Stellen" es wollten ... Wer soll das sein, der es tut? Wer fährt wohin, wenn die Tiere nach sonstwo gehen? Und wenn sie dann dort gesetzeskonform im Zwinger sitzen wird auch keiner was machen.
Es tröstet uns der Gedanke, dass die neuen Halter der Hunde nach der Übernahme durch offizielle Stellen kontrolliert werden.
Die ganze Sache ist einfach erschreckend und setzt ein völlig falsches Signal.
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Weil es aber Rassehunde sind, ist mit Erlös zu rechnen.
eben, sag ich doch: es geht ums Geld, und nur darum!
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Was ist die Alternative zur Verwertung? Da bleibt dann nur die lebenslange Verwahrung und Pflege? Oder Tötung?
So ein Quatsch. Wieso denn das? Warum können die Tiere denn nicht ganz normal vermittelt werden? Der AmtsVet hat die gesetzliche Möglichkeit, die Tiere dem TSV zu übereignen, damit dieser die Tiere "verwertet", also ganz normal vermittelt. Und wenn ein einzelnes Tierheim damit überfordert ist, müssen eben andere mit ran.Die Frage, um die es hier eigentlich geht, ist doch eine ganz andere: Die Versorgung der Tiere kostet. Das will keiner leisten. Und wenn man dann statt dafür bezahlen zu müssen auch noch dran verdienen kann, ist man das Problem (die Tiere) los und erzielt sogar noch Geld dafür, statt welches aufbringen zu müssen.
Das mag nachvollziehbar sein, hat aber mit Tierschutz eben wenig zu tun.
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Nach § 45 Absatz 1 Ziffer 2 PolG NRW ist die "Verwertung" sichergestellter Hunde dann zulässig, wenn die Verwahrung und Pflege mit unverhältnissmäßigen Kosten verbunden ist. Nach Absatz 3 ist diese "Verwertung" zwingend durch eine öffentliche Versteigerung vorzunehmen.
da steht, dass die "Verwertung" ... "zulässig" ist. - Man muss also nicht "verwerten" - man darf. Zwingend vorgeschrieben ist sie nicht - so lese ich das daraus. Zwingend vorgeschrieben ist nur, dass man öffentlich versteigern muss, wenn man verwerten möchte.Und das Märchen von VK/NK, wer glaubt denn das. Der TSV kann nicht, weil es ihn nichts mehr angeht und die Behörde, die nicht nach Alternativen zu einer Versteigerung sucht, wird schon gar nicht hingehen und kontrollieren. Reine Augenwischerei! Was ist, wenn ein Typ bei der Versteigerung auftaucht, der keinem gefällt aber der Höchstbietende ist? Darf dann der Auktionator den Zuschlag verweigern? Wohl kaum. Und dann fährt er mit den Tieren los und das Amt hinterher und kontrolliert?
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Bei uns sind Tiere keine Waren, sondern Lebewesen
genau! und selbst wenn das Gesetz Versteigerungen nicht verbietet, so zwingt es auch niemanden dazu.Der AmtsVet wurde in der Zeitung zitiert: "Das macht keiner von uns gerne, aber wir haben keine andere Möglichkeit“... Verstehe ich nicht! Selbstverständlich gibt es andere Möglichkeiten.
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erschreckend;
das Tierheim scheint gemeinnützig zu sein; die Tierheimleiterin stellt die Tiere bei der Auktion vor;
eine Tierschutzeinrichtung als Erfüllungsgehilfe der Amtsvets?
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der Link funktioniert nicht mehr, kennt jemand das Ergebnis?
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zum Verlieben!
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sie schaut so treu; schade, daß sich immer noch niemand gefunden hat
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ekelhaft - selbst wenn es nur ein Fake sein sollte
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es sind jetzt über 99000 Unterschriften zusammen, aber es schadet gewiss nicht, wenn es mehr als 100.000 werden
vielleicht macht noch jemand mit?
lg
inka