Zitat
Original von nolo548
Dann wären also solche Listen bzw. ihre "Betreiber" (egal wie sie das tun) ein Fall für die Justiz ... ?
Hier der Auszug aus dem Strafgesetzbuch:
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
– § 187 StGB
Auf deutsch: Jeder der einen Verteiler besitzt, oder verteilt, oder auf Websiten setzt, oder gar in Foren postet, ist rechtlich dafür erfassbar. Bis auf für den der dies Schreiben aufgesetzt hat, ist eine Beweißführung in meinen Augen, allerdings bin ich kein Jurist, eher extrem schwer.
Denn in Deutschland gilt: Unwissen schützt für Strafe nicht!
Minz&Maunz: Hin und wieder - und du weißt nie wann dich wer belügt - im Internet solltest du nie einer Person trauen, die du noch nicht mal siehst, unabhängig wie lange du sie kennst. Ich kenne genug, die sich nach Jahren ihr "wahres" Gesicht erst gezeigt haben - oder ich erst bemerkt habe.
Susan: Danke für den lieben Hinweis