Beiträge von Bijou

    Zitat

    Original von Minz&Maunz

    Eben! Wie Papier ist auch das Internet seeeeeeeehr geduldig :evil:

    Hi,
    oh ja, ich darf mich mit heute noch mit gewissen (unwahren) Ruf herum schlagen. Das ganze, in dem das ganze akut herum gegangen ist - ist nun 1 1/2 Jahre her. Vermutlich wird das ganze noch in Jahre herumkreisen. Mittlerweile ist es mir egal, wer jedem Gerücht im Internet glaubt ist in meinen Augen arg naiv.

    Mich würde es stark wundern, wenn ich auf keiner SL stehen würde. Ich wurde ja auch schon abgelehnt als ES, weil ich berüfstätig war :rolleyes: (von Hartz4 kann man auch bestimmt eine Tierarztrechnung bestreiten *ironie*)

    Zitat

    Original von nolo548
    Dann wären also solche Listen bzw. ihre "Betreiber" (egal wie sie das tun) ein Fall für die Justiz ... ?

    Hier der Auszug aus dem Strafgesetzbuch:
    „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    – § 187 StGB

    Auf deutsch: Jeder der einen Verteiler besitzt, oder verteilt, oder auf Websiten setzt, oder gar in Foren postet, ist rechtlich dafür erfassbar. Bis auf für den der dies Schreiben aufgesetzt hat, ist eine Beweißführung in meinen Augen, allerdings bin ich kein Jurist, eher extrem schwer.
    Denn in Deutschland gilt: Unwissen schützt für Strafe nicht!

    Minz&Maunz: Hin und wieder - und du weißt nie wann dich wer belügt - im Internet solltest du nie einer Person trauen, die du noch nicht mal siehst, unabhängig wie lange du sie kennst. Ich kenne genug, die sich nach Jahren ihr "wahres" Gesicht erst gezeigt haben - oder ich erst bemerkt habe.

    Susan: Danke für den lieben Hinweis

    Hi,
    schwarze Listen sind immer illegal - rechtlich nicht zulässig, eben wegen Verleumdung.
    Als Otto-Normal-Halter bekommt man idr nicht an diese Listen - sie sollen bei VK oder NK durchgefallene Personen identifizieren. Im schlimmsten Fall geht es sogar um Leben und Tod für die Tiere.

    Melden kann jeder ansich einen SL-Fall, wie es ihm beliebt - weder Willkür noch ob es richtig ist, kann im Normalfall kontrolliert werden.

    Haften tut der, der es verbreitet und derjenige der es veröffentlicht hat, insofern er seiner Beweißpflicht nicht nachkommen kann. Denn Verleumdung im Internet kann zu mehreren Jahren haft führen, wenn man es im entsprechenden Maße verbreitet hat.