Hi,
es gibt einen Absatz der lässt mich mehr staunen:
ZitatAlles anzeigenUnd so lief offenbar die „Hilfe“ ab: Rund 130 Euro zahlte sie für das
Bringen der Hunde. Dann gab der Verein die Tiere für eine „Schutzgebühr“
zwischen 120 (ältere Hunde) und 320 Euro (Welpen) an Interessenten
weiter. Das sei eigentlich ein verkappter Kaufvertrag, so das Gericht.
Denn der Kaufpreis entspreche dem üblichen Marktpreis. Die Differenz sei
für den Tierarzt draufgegangen, ließ Yvonne Döring über ihren Anwalt
erklären. Belege gab es aber nicht.
Den reinen Background das sie offenbar absolut keine Buchführung betrieben hat, lasse ich mal außen vor (sonst wären die Belege ja da), gerade wenn man in Vollhaftung steht - nun ja - sehr sehr bedenklich (denn da ist es ja dann nur eine Frage der Zeit bis es zu einer Prüfung kommt). Auch lässt sich da ran erkennen: Wie so oft im Tierschutz hat sie die älteren Hunde (und ich Zweifel dort nicht dran, das es zu Tierarztkosten kam) unter Preis abgegeben. Nun könnte man weiter intepretieren, wenn das Gericht wirklich so geurteilt hat: Könnte es demnächst alle Tierschutzorgas treffen, das deren Schutzvertrag zum Kaufvertrag wird?
Ebenso rein für den Transport zahlte sie ca. 130€ - Impfen? Chippen? Sämtliche Umkosten?
Allerdings denke ich aber auch, 8 Hunde in einer DG-Wohnung dürften zu viel sein. Aber gefährlicher finde ich das Gerichtsurteil (insofern die Zeitung das richtig wieder gegeben hat).