Fellchen in Not e.V. kurz vor der Insolvenz...

    • Offizieller Beitrag

    Bezüglich der Schutzgebühr weiß ich jetzt nicht, was euch euer Steuerberater geraten hat, aber ich habe schon mehrfach von verschiedenen Tierschutzvereinen Tiere übernommen und statt einer Schutzgebühr habe ich eine SPENDE gegeben.
    Mit entsprechender Spendenbescheinigung. Ich denke, dass dies legal war und vielleicht könnt ihr euch ja von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob dies auch für FIN eine Option ist, um keine versteuerpflichtigen Einnahme zu erzielen.

    Keinesfalls solche Tricksereien! Das ist Gewinnverschleierung und damit Steuerbetrug! Wie Katja schon geschrieben hat, würdet ihr damit auf jeden Fall die Gemeinnützigkeit verlieren und dann ist erst recht Schicht!
    Außerdem ist Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt sondern strafbar und zwar sogar mit Knast!

    Alleine schon der Verdacht solcher Tricksereien kann euch eine kostenpflichtige Sonderprüfung durch das Finanzamt einbrocken.

    Für mich ist die Höhe der Steuerschuld aber schon beachtlich. Würde nach grober Milchmädchenrechnung bedeuten, dass ihr für rund 500 Vermittlungen bisher keine Steuer abgeführt habt. Kann das sein? Was hat euer Steuerberater gemacht? Wollte er die Steuerschuld aussitzen?

  • Zitat von Martin

    Für mich ist die Höhe der Steuerschuld aber schon beachtlich. Würde nach grober Milchmädchenrechnung bedeuten, dass ihr für rund 500 Vermittlungen bisher keine Steuer abgeführt habt. Kann das sein?

    Ist das mit 7% gerechnet? Die Vermittlungsgebühren unterliegen dem Regelsteuersatz 19% im Auslandstierschutz.

  • Mit den Spenden müsst ihr vorsichtig sein. Einer Spende darf keine Leistung zugerechnet werden können, sonst ist das Steuerhinterziehung und die Gemeinnützigkeit ist futsch.
    Das geht nur, wenn es wirklich den Adoptanten überlassen wird, ob und wieviel gegeben wird und es darf nicht im Vertrag stehen. So kann aber ja kein Verein wirtschaften....

    Michi....ich denk an dich!


    Liebe Katja, betrifft diese Aussage nur den gewerblichen Teil bzgl. der Vermittlungsgebühren ?

    Denn wenn ich meine Spenden satzungskonform einsetze, werden alle unserer eingegangenen Spenden einer Leistung zugerechnet.
    Z.B. wenn wir für Kastrationen sammeln und eine Spende für eine Kastration eingeht, wird das der "Leistung" Kastration zugerechnet.
    Das gleiche mit Impfungen, das Sammeln von Spenden für Stroh etc. - immer steht der Spende eine Leistung gegenüber.

    (tier)liebe Grüße, Elisabeth
    Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will (Albert Schweitzer)
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    TierNotFelle EUROPA e.V. - Sparkasse Ansbach - IBAN: DE43 7655 0000 0008 5616 15 - BIC: BYLADEM1ANS - Paypal: kontakt@tiernotfelle-europa.de

  • Es gibt den Begriff der sogenannten zweckgebundenen Spende. Hier gibt der Spender den Verwendungszweck ausdrücklich vor. Und dann darf die Spende auch nur für diesen Zweck verwendet werden. Die erbrachte Leistung, nämlich die Kastration, wird dann dem Spenderwunsch gerecht.
    Auch Spenden für Ausreisekosten oder Tierarzt müssen zwingend entsprechenden Aufwendungen gegenüber stehen.
    Das Wichtigste ist hier der Nachweis. Der Spender hat das Recht, jederzeit die Verwendung seiner Spende zu überprüfen und bei nicht zweckgebundenen Einsatz diese auch zurück zu fordern. Eine Umwidmung eine solchen Spende bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Spenders, am Besten in Schriftform.
    Unspezifische Spenden dürfen für den Vereinszweck frei verwendet werden.

    Hilft Dir das weiter?

    Die Nachteule
    (mit der ganzen Menagerie und Tisha im Herzen)

  • das wurde bei FiN ja auch immer so gehandhabt ... daher hat Michi ja auch hier immer nachgefragt, wenn Überschüsse aus Sammlungen übrig waren, alles war transparent und sicherlich verdient sich hier keiner ne goldene Nase...eher umgekehrt - echter TS kostet Geld, die SGs sind da nur ein Bruchteil der Kosten, die das decken...

    es tut mir so unendlich leid, daher werden wir FIN weiter unterstützen wo es nur geht

    wende Dein Gesicht stets der Sonne zu und alle Schatten fallen hinter Dich !


  • [...] immer steht der Spende eine Leistung gegenüber.

    Dabei geht es um eine direkte Leistung dem Spender gegenüber - nicht um die Verwendung einer Spende!

    Als Beispiel: Spendet jemand mit dem Verwendungszweck "Kastration Hund X" und die Spende wird für genau diesen Zweck eingesetzt, dann ist das völlig in Ordnung.
    Übernimmt aber jemand einen Hund und zahlt dafür keine Schutzgebühr, sondern "spendet" mit dem Verwendungszweck "Adoption Hund X", dann hat der Spender für sein Geld eine Leistung (den Hund) erhalten und es handelt sich nicht mehr um eine Spende, sondern um eine u.U. zu versteuernde Einnahme.

    Ich hoffe, ich habe es so halbwegs verständlich erklären können...

  • Es gibt den Begriff der sogenannten zweckgebundenen Spende. Hier gibt der Spender den Verwendungszweck ausdrücklich vor. Und dann darf die Spende auch nur für diesen Zweck verwendet werden. Die erbrachte Leistung, nämlich die Kastration, wird dann dem Spenderwunsch gerecht.
    Auch Spenden für Ausreisekosten oder Tierarzt müssen zwingend entsprechenden Aufwendungen gegenüber stehen.
    Das Wichtigste ist hier der Nachweis. Der Spender hat das Recht, jederzeit die Verwendung seiner Spende zu überprüfen und bei nicht zweckgebundenen Einsatz diese auch zurück zu fordern. Eine Umwidmung eine solchen Spende bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Spenders, am Besten in Schriftform.
    Unspezifische Spenden dürfen für den Vereinszweck frei verwendet werden.

    Hilft Dir das weiter?

    DANKE für dein feedback, liebe Nachteule, aber das beantwortet nicht wirklich meine Frage, denn die von dir genannten Begriffe sind mir natürlich bekannt und auch deren Handhabung.
    Es ging mir lediglich um den Satz: Einer Spende darf keine Leistung zugerechnet werden können, deshalb auch meine Frage, ob diese Aussage nur den gewerblichen Teil bzgl. der Vermittlungsgebühren betrifft ...

    (tier)liebe Grüße, Elisabeth
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  • Dabei geht es um eine direkte Leistung dem Spender gegenüber - nicht um die Verwendung einer Spende!
    Als Beispiel: Spendet jemand mit dem Verwendungszweck "Kastration Hund X" und die Spende wird für genau diesen Zweck eingesetzt, dann ist das völlig in Ordnung.
    Übernimmt aber jemand einen Hund und zahlt dafür keine Schutzgebühr, sondern "spendet" mit dem Verwendungszweck "Adoption Hund X", dann hat der Spender für sein Geld eine Leistung (den Hund) erhalten und es handelt sich nicht mehr um eine Spende, sondern um eine u.U. zu versteuernde Einnahme.

    Ich hoffe, ich habe es so halbwegs verständlich erklären können...

    DANKE für dein feedback, liebe Sled Dog Rescue, also habe ich Katja's Aussage richtig interpretiert
    (das betrifft übrigens auch Verkäufe aus einem vereinseigenen Flohmarkt ((zum Beispiel)).

    (tier)liebe Grüße, Elisabeth
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  • Ich kenne mich mit Steuerrecht überhaupt nicht aus und kann auch leider finanziell nicht helfen ;( , möchte aber trotzdem mein Mitgefühl ausdrücken. Bleib stark, Michi, irgendwie geht es bestimmt weiter... :kuscheln:

    LG Sabine

    Katzen haben gerne offene Türen - für den Fall, sie entscheiden sich doch anders.... :] (Verfasser unbekannt)

  • Mal eine (vielleicht blöde bzw. naive) Frage: Kann man den Steuerberater nicht zur Rechenschaft ziehen, wenn er nachweislich Fehler gemacht hat?
    Man nimmt sich diesen ja, weil man ihn für die ganze Abrechnung braucht und verlässt sich auf seine Fachkompetenz!

  • Als Beispiel: Spendet jemand mit dem Verwendungszweck "Kastration Hund X" und die Spende wird für genau diesen Zweck eingesetzt, dann ist das völlig in Ordnung.
    Übernimmt aber jemand einen Hund und zahlt dafür keine Schutzgebühr, sondern "spendet" mit dem Verwendungszweck "Adoption Hund X", dann hat der Spender für sein Geld eine Leistung (den Hund) erhalten und es handelt sich nicht mehr um eine Spende, sondern um eine u.U. zu versteuernde Einnahme.

    Nun hätte ich da auch mal eine Frage: Wenn man laut Schutzvertrag keine "Schutzgebühr" nimmt, sondern stattdessen z.B. um eine Spende für Kastrationen bittet (Höhe der Summe bliebe dem Adoptaten überlassen) - wie formuliert man so etwas auf dem Schutzvertrag?
    Wir vermitteln ja kaum, daher war dies bisher noch ein Problem, aber nach den bitteren Erfahrungen von FiN möchte man ja nichts falsch machen. -

    Und noch eine zweite Frage: Wir verkaufen ja jedes Jahr "Vereinskalender" - nie viel, sondern so etwa 30. Der Verwendungszweck des Erlöses ist von vornherein als "wird für unser Kastrationsprojekt verwendet" bezeichnet und lief bisher immer sofort in dieses "Sachkonto". War das jetzt falsch? Es sind ja auch Einnahmen für eine Leistung. Bisher wurde das nie vom Finanzamt moniert! Und im jährlichen Tätigkeitsbericht wurde auch immer erwähnt: Erlös aus dem Kalenderverkauf betrug ....... €

    Wie machen das andere Vereine?

    Oder liegt das daran, dass die Summe, die da jedes Jahr zusammenkam, zu gering ist, sodass man keine Umsatzsteuer zahlen muss?

    :denk: Vielleicht sollte man einen eigenen Threat aufmachen, wo solche Fragen geklärt und Erfahrungen ausgetauscht werden könnten, denn ich will auf keinen Fall, dass von den gravierenden Problem von FiN abgelenkt wird.

    Ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen, weil ich mir sehr gut vorstellen kann, wie Michi bzw. FiN sich jetzt fühlt.Ich zermartere auch mein Hirn, wie man FiN helfen könnte ...

    Liebe Grüße

    Gisela mit Cindy und unvergessen Mika, Sissi, Arielle, Degina, Fela, Chicko, Fietje, Mecki 

  • Zitat von Fietje

    Und noch eine zweite Frage: Wir verkaufen ja jedes Jahr "Vereinskalender" - nie viel, sondern so etwa 30. Der Verwendungszweck des Erlöses ist von vornherein als "wird für unser Kastrationsprojekt verwendet" bezeichnet und lief bisher immer sofort in dieses "Sachkonto". War das jetzt falsch?

    Ja- Es sind Einnahmen aus wirtsch. Geschäftsbetrieb und sie müssen dort erfasst werden. Bitte dazu den Steuerberater befragen.

    Zitat von Fietje

    :denk: Vielleicht sollte man einen eigenen Threat aufmachen, wo solche Fragen geklärt und Erfahrungen ausgetauscht werden könnten, denn ich will auf keinen Fall, dass von den gravierenden Problem von FiN abgelenkt wird.


    Ebenfalls ja, diese Fragen gehören irgendwie nicht hier rein.

  • Bei der Umsatzsteuer gibt es eine sogenannte "Kleinunternehmerregelung" wenn der Umsatz unter 17.500 € liegt. Man bekommt dann jedoch auch keine Vorsteuer angerechnet.
    Bei den gemeinnützigen Vereinen zählen hier nur die Umsätze aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, bei denen ein Verein in "Konkurrenz" zu Gewerbebetrieben geht. Also z.B. Einnahmen aus Flohmärkten, Umsätze für Essen und Getränke bei Festveranstaltungen, Schutzgebühren usw.

    Bei der Körperschaftsteuer gilt hier sogar eine Freigrenze von 35.000 €.

    Liebe Grüße, Susanne
    Denke nicht so oft an das, was dir fehlt, sondern an das, was du hast. (Marc Aurel)

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  • ...die Überweisungsvermerke für Ausreisekosten, Impfungen etc
    können geschrieben werden wie zuvor?
    "Ausreisekosten für...(Hundename)"

    Oder sollen wir nun anders formulieren?

    LG Birte

    • Offizieller Beitrag

    Heilige Sche.... 8|

    Michi - mir fehlen echt gerade die Worte.

    Ich steh aber auch weiterhin finanziell hinter euch. Du wirst von mir hören :kuscheln: Du Engel du :kuscheln:

  • Mal eine (vielleicht blöde bzw. naive) Frage: Kann man den Steuerberater nicht zur Rechenschaft ziehen, wenn er nachweislich Fehler gemacht hat?
    Man nimmt sich diesen ja, weil man ihn für die ganze Abrechnung braucht und verlässt sich auf seine Fachkompetenz!

    Ich bin mit der Kassenwärtin eines Vereines befreundet. Sie sagt, dass Steuerberater eine Versicherung haben für solche Fälle, also müßte er nichtmal selber dafür einstehen.... Und wenn er Anstand hätte...

    "Be the change you want to see in the world".
    Mahatma Gandhi.

  • Das ist ja schlimm!
    Der "Steuerberater", der seinen Namen nicht verdient, muß haftbar gemacht werden.
    Schließlich ist die ganze Misere durch seine Inkompetenz entstanden!

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin auch kein Experte, aber den Steuerberater kann man vielleicht zu Rechenschaft ziehen. Dies würde wohl Jahre dauern und wie wir das liebe Finanzamt so kennen....die Beamten warten nicht, sie wollen Kohle sehen. :evil:


    Dass Michi als erste Vorsitzende dafür haften muss ist eine Pille die man kaum schlucken kann, es ist ungerecht. Sie kann Nichts dafür.

    Wenn ich Geld hätte, würde ich liebendgern mitbezahlen, aber ich habe keins.. ;(

    Oberchaotin Doina


    "Mitten im Winter habe ich schließlich gelernt,
    daß es in mir einen unbesiegbaren Sommer gibt"
    (Camus)

    Das Chaos will anerkannt, will gelebt sein
    ehe es sich
    in eine neue Ordnung bringen lässt.

    Hermann Hesse

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  • ....ich fürchte, Michaela hat auch keines. Drum musste sie ja den Kredit aufnehmen, nehme ich an. ;(

    Es ist zum Heulen.

    LG judith