Tierverkaufsverbot von Privatleuten in Österreich

  • Quelle: http://www.pferderevue.at/?id=2500%2C5548234%2C%2C


    Das Problem an der Sache ist, dass "professionell" nicht immer gleichzusetzen mit "seriös" ist..... was sagt ihr denn zum neuen Gesetz?

  • Ich kenne die Zeitschrift nicht. Ist das ein Käseblatt?

    Nach fünf Minuten Internetrecherche komme ich zu dem Schluss, dass sowohl die Überschrift als auch die Unterüberschrift schlicht falsch sind. Mir graust es immer, wenn Menschen als Journalisten so populistisch Falschmeldungen verbreiten.

    Im ersten Absatz steht dann wohl, was wirklich verboten ist:

    Zitat


    Seit 25. April ist jedes öffentliche Angebot zur Abgabe von Tieren, das nicht von Züchtern, Händlern oder anerkannten Tierheimen stammt, per Gesetz unzulässig. Das Verbot schließt Inserate in Printmedien und Aushänge an öffentlich zugänglichen Plätzen wie etwa den Supermarkt ebenso mit ein wie Tieranzeigen im Internet mit ein.


    Der Privatverkauf von Tieren ist demnach nicht verboten. Es ist das öffentliche Anbieten über Internet, Inserate, öffentliche Aushänge verboten.

  • Ich blick da nicht ganz durch, ob es nun nur für das Schalten von Anzeigen oder für einen regulären privaten Verkauf von Tieren geht... ich hab noch einen Artikel von 2014 vom ORF gefunden, da wird es aber auch nicht so wirklich klar ersichtlich:

    http://kaernten.orf.at/news/stories/2636248/

  • Ich gucke dann immer in die Originalquelle

    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl…A_2017_I_61.pdf

    Zitat

    12. § 8a Abs. 2 lautet:„(2) Das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten Haltung oder durch Züchter, die gemäß § 31 Abs. 4 diese Tätigkeit gemeldet haben, sofern sie nicht auf Grund einer Verordnung von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, gestattet. Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet. Ausgenommen davon ist die Vornahme solcher Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft.“

    Und hier nochmal die gesamte Vorschrift

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=20003541


    Zitat


    Verkaufsverbot von Tieren
    § 8a.
    (1) Das Feilbieten und das Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen, soweit dies nicht im Rahmen einer Veranstaltung gemäß § 28 erfolgt, sowie das Feilbieten von Tieren im Umherziehen sind verboten.

    (2) Das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten Haltung oder durch Züchter, die gemäß § 31 Abs. 4 diese Tätigkeit gemeldet haben, sofern sie nicht auf Grund einer Verordnung von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, gestattet. Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet. Ausgenommen davon ist die Vornahme solcher Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft.

    Demnach ist nach Absatz 1 das öffentliche Anbieten sowie der Verkauf auf öffentlichen Plätzen verboten.
    Nach Absatz 2 ist das öffentliche Anbieten allen verboten, die keine Genehmigung dazu haben- nicht aber der Verkauf.

  • Demnach ist nach Absatz 1 das öffentliche Anbieten sowie der Verkauf auf öffentlichen Plätzen verboten.
    Nach Absatz 2 ist das öffentliche Anbieten allen verboten, die keine Genehmigung dazu haben- nicht aber der Verkauf.

    De facto kommt das aber einem Verkaufsverbot sehr nahe - wenn man als Privatmensch ein Tier nicht mehr öffentlich (Aushang oder im Internet) anbieten darf, dann ist der Käuferkreis ja relativ stark eingeschränkt.

    Ich bin mir nicht sicher, ob damit das gewünschte Ergebnis - Verhinderung des (illegalen) Tierhandels - erreicht werden wird. Oder ob es einfach ein Ausweichen auf z.B. deutsche Internetportale geben wird. Das wird sich wohl erst im Laufe der Zeit erweisen...

  • De facto kommt das aber einem Verkaufsverbot sehr nahe - wenn man als Privatmensch ein Tier nicht mehr öffentlich (Aushang oder im Internet) anbieten darf, dann ist der Käuferkreis ja relativ stark eingeschränkt.

    Hmm.

    Mein erster Gedanke war:
    Was ist mit Tieren, die in ihrem Haushalt nicht mehr bleiben können? Der Verstoss gegen das Feilbeiten kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Wenn also ein Halter ein Tier abgeben will oder muss, wird das unter Strafe gestellt? Deswegen habe ich recherchiert.

    Natürlich wird es schwieriger ein Tier abzugeben, aber es nicht verboten und es wird nicht bestraft.

    Es ist für mich schon ein Riesenunterschied.

  • Das ist ja übel, wenn jemand in Östrerreich aus welchen Gründen auch immer sein Tier abgeben muss und nicht nicht selbst ein Plätzchen suchen kann, sondern es gleich ins Tierheim bringen muss.

    Wie sieht es denn mit Vereinen aus? Wenn ich das richtig sehe, sind die auch nicht vom Verbot ausgenommen, oder?

    LG
    Marianne

    Liebe Grüße

    Marianne

    "Wir haben nicht zwei Herzen – eins für die Tiere und eins für die Menschen. In der Gewaltausübung gegenüber ersteren und der Gewaltausübung gegen letztere gibt es keinen anderen Unterschied als derjenige des Opfers."
    Alphonse de Lamartine

  • Natürlich wird es schwieriger ein Tier abzugeben, aber es nicht verboten und es wird nicht bestraft.

    Das wäre wohl auch ein zu grosser Eingriff in das Eigentumsrecht gewesen. Es ist auch so schon nicht ganz ohne was die Nachbarn da machen...

    Wie sieht es denn mit Vereinen aus? Wenn ich das richtig sehe, sind die auch nicht vom Verbot ausgenommen, oder?

    Konkret habe ich dazu noch nichts gefunden, einige (ältere) Zeitungsartikel sprechen davon, dass Tierschutzvereine ebenfalls noch inserieren dürfen, aber das wird wohl von der angesprochenen genehmigten Haltung gemäß § 31 Abs. 1 abhängen.

    In § 31 Abs. 1 ist dann von einer kommerziellen oder wirtschaftlichen Haltung, die genehmigt werden muss, die Rede - in wie weit das dann für Tierschützer gilt - keine Ahnung. Bei uns werden Tierschutzvereine und Tierheime ja auch immer mehr in den wirtschaftlichen Bereich "reingedrängt"...

  • also ich bin ja aus Ösiland.
    Ich habe die Diskussion mit erfolgt in Zeitung und Radio.

    Man will verbindern, dass Tiere im Internet oder div. Zeitungen vertickert werden, wie eine Ware.
    Momentan ist man dabei, ein Tierschutzportal zu eröffnen, an das man sich wenden kann, wenn man sein
    Tier hergeben muss oder will und die nehmen sich dann der Sache an.
    Und was noch neu ist bei uns: ALLE katzen, auch die Bauernhofkatzen müssen kastriert werden. Also ausser
    Züchter alle(also nicht die Züchter selber, meine ich :D ). Und STREUNERkatzen werden eingefangen, kastriert (Kosten trägt das Land) und wieder ausgesetzt.
    Natürlich sind nicht alle begeistert. Idioten gibts natürlich auch bei uns. Aber es ist Pflicht.Muss mich noch erkundigen, wie es bestraft
    wird, wenn man sich widersetzt...... ?(

    LG judith

  • Und was noch neu ist bei uns: ALLE katzen, auch die Bauernhofkatzen müssen kastriert werden.

    Dazu finde ich aber im neuen Tierschutzgesetz keine einzige Zeile. Wurde das woanders festgelegt?

    Die Regelungen zur Kennzeichnungspflicht von Hunden würde ich mir - allerdings mit einem frei zugänglichen Register, damit es kein "Datengrab" nur für Behörden wird - auch in Deutschland wünschen....

  • ups.....
    Das kam bei uns im lokalen Radiosender. Es KÖNNTE sein, dass es von Bundesland zu Bundesland geregelt ist....
    Also bei uns in Vorarlberg ist es mal so.

    LG judith

  • Die Kastrationspflicht gilt seit 01.04.2017 (galt schon vorher, ab 01.04.2017 aber auch für Bauernhofkatzen) und ist in der Tierhaltungsverordnung geregelt.

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=20003860


    Zitat

    Anlage 1

    ...

    2. Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen
    ...(10) Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.